ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BETREFFEND CLASSIFIEDS-WERBUNG
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Classifieds) zwischen der CH Regionalmedien AG ("CHM") und einem Inserenten ("Inserent") im Bereich der Classifieds-Werbung auf den Plattformen ostjob.ch, zentraljob.ch, jobmittelland.ch, jobbern.ch, jobbasel.ch, jobzüri.ch, nicejob.de, myjob.ch, osthome.ch, zentralhome.ch ("Plattform") sowie deren Partnerprodukten von CHM. Der Insertionsvertrag beinhaltet insbesondere die Publikation von Online-Inseraten und Zusatzprodukten für Print, Radio, (D)OOH, Social Media oder anderen bezahlten Veröffentlichungen ("Inserate") durch CHM, inkl. oder exkl. Beratung. Diese AGB bilden Bestandteil aller von CHM abgeschlossener Insertionsverträge.
Die Anwendung von AGB des Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Inserent auf seine eigenen AGB bezieht und CHM es unterlässt, die AGB des Inserenten im konkreten Fall ausdrücklich abzulehnen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Vertragsabwicklung
Ein Interessent hat die Möglichkeit, eine Verfügbarkeitsanfrage per E-Mail, www.chmediawerbung.ch oder auf schriftlichem Weg an CHM zu senden. Die Anfrage wie auch die Antwort von CHM stellen grundsätzlich keinen Vertragsschluss dar, sondern dienen der Information des Interessenten.
Der Inserent kann ein Angebot zum Vertragsschluss durch Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines eigenständig formulierten und unterzeichneten Auftragstextes oder durch E-Mail unterbreiten. Er erklärt damit ausdrücklich seine Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Mit der Annahme des Auftrages durch CHM durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch die erfolgende Verbreitung der Werbung kommt der Insertionsvertrag ("Insertionsvertrag") zustande. Werbe-, Media-, PR-, DM- und Webagenturen handeln im Namen und auf Rechnung des Inserenten. Vertragspartner ist in jedem Fall der Inserent. Die CHM nimmt die Aufträge von Agenturen nur für namentlich bezeichnete Inserenten an. Die CHM ist berechtigt, von Agenturen eine Handlungsvollmacht des Inserenten zu verlangen. Ein von einer Agentur vertretener Inserent kann sich gegenüber der CHM nur durch Zahlung an die CHM von seiner Zahlungsverpflichtung befreien.
2.2. Anzahl Werbemittel und Insertionsfrist
Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnem Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln (Jahres-Abonnement). Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, benötigt die CHM vom Inserenten den entsprechenden Motivplan auf dem die Erscheinungsdaten klar ersichtlich sind. Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen wird, sind diese innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Wird die Einjahresfrist nicht eingehalten, so ist der Inserent verpflichtet, CHM den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten, vorbehaltlich weiterer Ansprüche.
2.3. Buchungskonditionen
Die Konditionen richten sich nach den Angaben auf der Website www.chmediawerbung.ch, bzw. den Preisangaben auf der jeweiligen Plattform.
3. Bereitstellung der Werbemittel
Der Inserent verpflichtet sich, das Werbemittel bzw. das Datenmaterial auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Für Werbemittel welche nicht den Spezifikationen entsprechen, kann CHM Ersatz anfordern. Bei nicht ordnungsgemässer Anlieferung oder nachträglichem Werbemittelaustausch wird keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung des Werbemittels übernommen. Will der Inserent nach Ablauf der vereinbarten Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem bestehenden Schaltplan abweichen, wird CHM prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Auftrags noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. CHM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Der Inserent trägt die alleinige Verantwortung für das zur Verfügung gestellte Werbemittel, insbesondere gilt dies für die Inhalte. Er ist verpflichtet, die anwendbare Rechtsordnung sowie die Grundsätze Lauterkeit der Schweizerischen Lauterkeitskommission bezüglich Werbung einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Inserent sichert CHM insbesondere zu, dass er über sämtliche für den Vollzug der Werbemittel erforderlichen Verwendungs- und Nutzungsrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Material verfügt. Der Inserent prüft das Werbemittel auf die Rechtmässigkeit, bevor er es der CHM zur Verfügung stellt. Der Inserent wird CHM, deren Organe und Hilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen aus einer allfälligen Verletzung der Verpflichtungen gemäss dieser Ziffer und von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos halten und trägt insbesondere auch die für die Schadloshaltung erforderlichen angemessenen Kosten, einschliesslich der Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten.
4. Veröffentlichung
CHM kann jederzeit Änderungen an den Werbematerialien verlangen, die Veröffentlichung von Werbemitteln verweigern bzw. sistieren oder Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Änderungen an den Werbemitteln aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder wenn solche aus rechtlichen Gründen von CHM als notwendig erachtet werden, sind vom Inserenten umgehend auf eigene Kosten zu veranlassen.
Der Inserent erlaubt CHM bis auf Widerruf, die Webemittel zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Inserent gibt ausdrücklich seine Zustimmung, dass CHM die Werbemittel auch anderweitig verwenden darf und insbesondere auch Dritten zur Verfügung stellen kann.
5. Vergütung und Rabatte
Die Vergütung sowie die Gewährung allfälliger Rabatte berechnet sich alleine nach dem jeweils aktuellen, anwendbaren Tarif, der auf der Website www.chmediawerbung.ch oder auf der jeweiligen Plattform veröffentlicht wird. CHM behält sich eine Änderung der Konditionen jederzeit vor. Rabatte müssen schriftlich vereinbart sein.
Aufwendungen von CHM, welche nicht in den Tarifen enthalten sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Als solche gelten beispielsweise Probeabzüge, aufwändige Bearbeitungen von Werbemitteln oder Korrektoratsarbeiten.
Sämtliche Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
6. Zahlungskonditionen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne weitere Mahnung oder Fristansetzung in Verzug und schuldet der CHM einen Verzugszins von 5%. Weiter kann die CHM für die 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 und für die 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 verrechnen.
Die CHM kann auch nach Bestellungsannahme jederzeit Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden. Das gleiche gilt, wenn der Besteller in Verzug gerät oder zahlungsunfähig wird.
Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Beraterkommissionen.
7. Stornierung
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Bei Stornierungen kann CHM die folgenden Kosten verrechnen:
Stornierung eines Inserates oder Kampagne, 25% der Kosten können verrechnet werden;
Stornierung bis 7 Tage vor Start des Inserates oder Kampagne, 50% der Kosten können verrechnet werden;
Stornierung eines laufenden Inserates oder Kampagne, 100% der Kosten können verrechnet werden.
8. Ausserordentliches Kündigungsrecht der CHM
CHM ist zur schriftlichen ausserordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Inserent seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Inserent gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstösst oder der Inserent ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von CHM zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. Ebenfalls kann die CHM ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen einstellt.
Im Falle der ausserordentlichen Kündigung kann CHM mit sofortiger Wirkung die Schaltung der Werbemittel absetzen. Geschuldete Vergütungen für bereits erfolgte Leistungen der CHM bleiben bestehen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber es können Vergütungen vorgenommen werden, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.
9. Chiffreinserate
Die CHM verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die CHM kann in begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungsbehörden sowie Personen, die einem Chiffre- Inserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffre-Inserenten bekanntgeben. Die CHM braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.
10. Gewährleistung und Haftung der CHM
10.1. Allgemein
Jegliche Gewährleistung und Haftung von CHM ist im Rahmen des Zulässigen wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen von CHM ist generell wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich im Haftungsfall zudem auf direkte Schäden und betragsmässig auf maximal die Höhe der durch den Inserenten für den betreffenden Insertionsvertrag geleisteten Vergütung.
10.2. Online-Buchungstools
Die CHM kann die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit der Online-Buchungstools nicht garantieren, da dieser Dienst teilweise auf Informatik-Systemen beruht, deren Betrieb nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (Telekommunikationsnetze u.a.). Die CHM haftet nicht für Datenverlust bei Datenübermittlung. Soweit in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die CHM, den Betrieb der Informatik-Systeme (Server u.a.), über welche die Daten veröffentlicht und die Inseratedispositionen verarbeitet werden, stabil zu halten. Sollten diese dennoch Funktionsstörungen aufweisen, ist die CHM bemüht, solche so schnell wie möglich zu beheben oder zumindest zu minimieren. Sollte der Inserent, trotz dieser Bemühungen, aus Funktionsstörungen oder aus ähnlichen Gründen direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist eine Haftung der CHM ausgeschlossen. Soweit in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die CHM um die korrekte Verarbeitung der Inseratedispositionen. Sollte der Inserent trotz dieser Bemühungen aus falsch verarbeiteten Inseratedispositionen direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist die Haftung der CHM ausgeschlossen.
11. Haftung des Inserenten
Der Inserent haftet für alle Folgen und Nachteile, die CHM, deren Organe oder Hilfspersonen durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Inserent seinen sonstigen Obliegenheiten und Verpflichtungen nach diesen AGB nicht nachkommt. Der Inserent stellt CHM von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den Inserenten geltend machen, einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der Inserent, CHM bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen. Die CHM kann für die vereinbarten und verbindlich gebuchten Werbemittel die geschuldete Vergütung dem Inserenten vollständig in Rechnung stellen, wenn die Werbemittel aus Umständen, die der Inserent zu vertreten hat, nicht geschaltet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel der CHM nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. Allfällig entstandene Zusatzkosten für die CHM können dem Inserenten ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Der Inserent haftet zudem für die sorgfältige Aufbewahrung seines Passwortes des Online-Buchungstools. Die Weitergabe des Passworts bzw. die Nutzung der Online-Buchungstools durch Dritte ausserhalb des Geschäftsbetriebs des Inserenten oder durch Personen, die aus dem Geschäftsbetrieb ausgeschieden sind, gilt als missbräuchliche Verwendung. Bei missbräuchlicher Verwendung hat die CHM das Recht, das oder die Passwörter des Inserenten und seiner Nutzer mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
12. Gegendarstellungen
Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28ff. ZGB), welches sich auf Werbemittel des Inserenten bezieht, informiert CHM den Inserenten. Der Entscheid über das Vorgehen obliegt ausschliesslich CHM. Der Inserent hält CHM von allen sich aus dem Bedarf einer Gegendarstellung ergebenden Kosten schadlos.
13. Rechteeinräumung
13.1. Allgemein
Der Inserent überträgt CHM sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen insbesondere zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren. Der Inserent erklärt insbesondere sein Einverständnis, dass die CHM die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen, speichern sowie abrufen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der CHM insbesondere das Recht, mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen. CHM kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen.
13.2. Geistiges Eigentum an von CHM kreierten Inseraten
Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der CHM an allen von ihr kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der CHM nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums am kreierten Inserat im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes erlaubt.
14. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch CHM gelten die Regelungen in der Datenschutzerklärung, welche unter den jeweiligen Produktwebseiten abrufbar sind.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen des Insertionsvertrages und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform (diese Bestimmung eingeschlossen).
Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Insertionsvertrag durch den Inserenten auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der CHM. CHM kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, insbesondere zu Inkassozwecken.
Die Verrechnung von Ansprüchen des Inserenten mit Forderungen der CHM ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der CHM zulässig.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Insertionsvertrages und/oder dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, welche die Parteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach Treu und Glauben sowie nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise getroffen hätten. Entsprechendes gilt im Fall etwaiger Lücken des Vertrags. Die Parteien verpflichten sich, eine solche Regelung jeweils unverzüglich zu vereinbaren.
Auf alle Verträge zwischen CHM und den Inserenten ist Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, des UN-Kaufrechts und von Staatsvertragsrecht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2025 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. Die CHM behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle und damit gültige Version findet sich auf der Website www.chmediawerbung.ch.
Stand 01.01.2025